Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht bei Düsseldorf

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Investmentskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Rechtsanwalt im Bereich Kapitalmarktrecht sowie bei Streit mit der Versicherung an. Die Vertretung von Mandanten übernehme ich in ganz Deutschland – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Einzugsgebiet Düsseldorf.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Rechtsvertretung ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Mandanten konzentriere ich mich auch als Versicherungsanwalt bei Düsseldorf auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Erfahrung im Bereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Spezialisierung zum Fachanwalt ergänzen können. Um den Fachanwaltstitel zu bekommen sind jedoch nicht nur jahrelange Erfahrung, sondern insbesondere auch zusätzliche Kriterien zu erfüllen. Hierzu gehören umfangreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Streit mit der Versicherung können Sie beruhigt auf meine Erfahrung vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen möchten.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Rechtsvertretung von Mandanten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Bereich Bankrecht als Rechtsanwalt bei Düsseldorf für Sie tätig. Denn in ganz Deutschland kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberechnung durch Banken oder Investmentanbieter. Sofern Sie hiervon ebenso betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern möchten, biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Einzugsgebiet Düsseldorf an.

Um eine Kündigung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht vielmals schon ein marginaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Erfahrung als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier exakt zu achten ist.

Aber auch als Rechtsanwalt für Sammelklagen im Kapitalanlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Shareholder in ganz Deutschland.

Egal, ob Sie meine Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf suchen – Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Einzugsgebiet Düsseldorf: