Kapitalmarktrecht



Als wichtigste Kontrollinstanz des deutschen Kapitalmarktes agiert das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dessen Hauptaufgabe ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit soll die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden. Als (finanz-)marktorientiertes Institut ist das BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anleger, Versicherte und Bankkunden sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften. Der Kontrolle und Zulassung durch das BaFin unterworfen sind Versicherungen, Geldanlageprodukte von Banken (wie z. B. Bausparverträge, Tagesgeldkonten) und Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden. Bei diesen Geschäften gelten klare Regeln, die in Spezialgesetzen aufgestellt werden, wie z. B. dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Börsengesetz oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz.

Tätigkeitsbereiche - Kapitalmarktrecht SteuersparmodelleRecht der Prospekthaftung Recht der Anlageberatung und Anlagevermittlung Rechte der BGB- und Kommandit-Gesellschafter Rechte der stillen Gesellschafter Als wichtigste Kontrollinstanz des deutschen Kapitalmarktes agiert das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dessen Hauptaufgabe ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit soll die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden. Als (finanz-)marktorientiertes Institut ist das BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anleger, Versicherte und Bankkunden sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften. Der Kontrolle und Zulassung durch das BaFin unterworfen sind Versicherungen, Geldanlageprodukte von Banken (wie z. B. Bausparverträge, Tagesgeldkonten) und Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden. Bei diesen Geschäften gelten klare Regeln, die in Spezialgesetzen aufgestellt werden, wie z. B. dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Börsengesetz oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Zudem bestehen für die Anbieter schwer zu erfüllende Zulassungsvoraussetzungen. Anbieter von Kapitalanlagen, deren laufendes Geschäft nicht von der BaFin überprüft werden, gehören zum "Grauen Kapitalmarkt“.

Zu nennen wären folgende Angebote des grauen Kapitalmarktes:

  1. Unternehmensbeteiligungen, und Sparpläne,
  2. Steuersparangebote aller Art ,
  3. Immobilienbeteiligungen, insbesondere Schrottimmobilien,
  4. Bauherrenmodelle,
  5. Erwerbermodelle,
  6. Timesharing-Ferienimmobilien,
  7. Glücksspielbeteiligungen,
  8. Diamantenhandel.

Am häufigsten geht es auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes um die Prüfung, die Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen:

  1. fehlerhafter Anlageberatung,
  2. fehlerhafter Vermögensverwaltung,
  3. fehlerhafter Ausführung von Weisungen durch den Kommissionär,
  4. Ausführung von Wertpapiergeschäften ohne ausreichende Risikoaufklärung,
  5. fehlerhafter Kapitalmarktinformationen (z.B. Ad-hoc-Meldungen, Prospekte, Bilanzen).
Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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