LG Köln, U.v.13.04.2011, 20 S 6/10: Rechtschutzversicherung muss zweiten Anwalt nach Anwaltswechsel bezahlen

Der Fall
‎Der Rechtschutzversicherungsnehmer musste einen zweiten Anwalt beauftragen, weil ersterer an Depressionen litt und sein Beruf nicht mehr ausüben konnte. Der Versicherer berief sich darauf, dass er diese Mehrkosten des zweiten Anwalts nicht zahlen werde.

Die Entscheidung
Der Versicherer muss den Zweiten Anwalt auch bezahlen, weil der Anwaltswechsel notwendig war.

Folgen
Anwaltswechsel können auch dann nötig werden, wenn der bisherige Anwalt für die Mandatsfortführung in Interessenkonflikte käme oder die Art- und Weise Mandatsbearbeitung unzumutbar erscheint.
Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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