GEBAB Konzeptions- und Emissionsgesellschaft mbH - MS Isodora insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der CTO Gesellschaft für Containertransport mbH & Co. MS „ISOLDE“ KG, An der Kaje 1, 26931 Elsfleth (AG Oldenburg, HRA 100194), vertreten durch die CTO Gesellschaft für Containertransport mbH, (Gesellschafterin), sowie die ISOLDE Verwaltungs UG, (Gesellschafterin), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Sven- Holger Undritz, White & Case Insolvenz GbR, Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20355 Hamburg, Tel.: 040-808 136 400, Fax: 040-808 136 250 (Amtsgericht Nordenham; Az.: 7 IN 10/16).

Gründung:

Die GEBAB Konzeptions- und Emissionsgesellschaft mbH ist seit seiner Gründung 1985 ausschließlich ein auf Schiffe spezialisiertes Unternehmen. Seither hat es mehr als 110 Frachter bestellt, vor allem Containerschiffe und Produktentanker, vorwiegend auf deutschen Werften. Fast 30.000 Beteiligungen wurden bis heute gezählt, das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt 3,8 Milliarden Euro. Neben angestammten Reederei-Beteiligungen hat sich die GEBAB im Frühjahr 2009 maßgeblich an der MARTIME-Reederei beteiligt. Sie ist damit als Initiator und Reeder zu einem integrierten Schifffahrtsunternehmen avanciert.Die MS Isolde ist ein 2.442- TEU Containerfrachter, von Gebab 2000 emittiert und zusammen mit der MS Isodora (ebenfalls insolvent) bewirtschaftet. Eigentlich waren die beiden Schiffe seit 2011 bzw. 2008 schuldenfrei, nahmen jedoch für Klassearbeiten 2014 ein Darlehen über 1,8 bzw. 2,5 Millionen US- Dollar auf.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 betrugen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 82.446,88 (Vj: EUR 158.891,92) und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren EUR 628.723,61 (Vj: TEUR 0,00). Von den Verbindlichkeiten entfallen EUR 17.277,28 (Vj: EUR 5.632,09) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Das Seeschiff MS "ISOLDE" ist bis auf den ursprünglich zugrunde gelegten Schrottwert abgeschrieben. Die Haftung der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB besteht am Bilanzstichtag in Höhe der Verrechnungskonten (Ausschüttungen und Entnahmen) von EUR 10.622.550,24. Das Haftkapital beträgt EUR 18.968.928,80. Es wird von einer Geschäftsfortführung ausgegangen.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflott
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.                               

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden. 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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