Hansa Treuhand – HS EVEREST ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106416 eingetragenen Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101766 eingetragene Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HS EVEREST" mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Ebel ist angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 406/16).

Gründung:

Das Emissionshaus Hansa Treuhand bringt seit 1983 Schiffsfonds auf den Markt. Insgesamt wurden bislang über 100 Schiffsfonds, 2 Private-Equity-Fonds und 4 Flugzeugfonds aufgelegt. Seit 1987 bietet die Hansa Treuhand auch Reederei-Dienstleistungen. Das 5.000 TEU Containerschiff HS Everest wurde im Jahr 2014 gebaut und in den Fonds aufgenommen. Schon am Ende des ersten Geschäftsjahres war kalt, dass die Versprochenen Gewinne nicht erwirtschaftet werden konnten. Mitten in der größten uns bekannten Schifffahrtskrise keine Wunder….

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 45.976.842,34 €, davon sind 25.754.440,96 € durch Pfandrecht oder ähnliche Rechte gesichert.Bis einschließlich 2014 wurden der Gesellschaft interne Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 11.758 gewährt. Aus den erwarteten Betriebsergebnissen für 2015 und 2016 können diese nicht getilgt werden. Im Jahr 2014 hat die Hermann Ebel Schiffahrts Holding GmbH & Co. KG im Wege der Sonderrechtsnachfolge das Kommanditkapital in Höhe von jeweils T€ 2 von der HANSA TREUHAND Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG und von der HANSA MARITI­ME CONSULT GmbH & Co. KG übernommen, so dass diese aus der Gesellschaft ausschieden.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Tel.: 03591 / 2996-133

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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