Hansa Treuhand meldet Insolvent der HS ONORE: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Schiffahrts-Gesellschaft "HS ONORE" mbH & Co. KG, An der Alster 9, 20099 Hamburg (AG Hamburg, HRA 102816), vertr. d.: 1. Verwaltung Schiffahrts-Gesellschaft "HS ONORE" mbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, c/o NAVES Corporate Finance GmbH, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, c/o White & Case, Valentinskamp/EMPORIO 70, 20355 Hamburg, bestellt worden (Amtsgericht Lüneburg, Az.: 56 IN 5/17).

Gründung:

Das Containerschiff MS „HS Onore“ gebaut Mai 2006 mit einer Stellfläche von 2.867 TEU gehört zum „HAT- Flottenfonds IV“. Mit einer Laufzeit von 48 Monaten konnten sich Anleger siet Septemper 2006 mit mindestens 20.000 € zzgl. 3 % Agio beteiligen.
Auszahlungen waren wir folgt vorgesehen: Insgesamt 177%, durchschnittlich ca. 9,3% p.a., beginnend mit 3,7% für das Jahr 2007, steigend auf 17,5% für das Jahr 2025; Ausschüttungen beinhalten die Rückführung des eingesetzten Kapitals. Zusätzlich wird nach dem Verkauf der Schiffe eine Schlussausschüttung an die Kommanditisten in Höhe von 45,74% bezogen auf das Kommanditkapital (ohne Agio) prognostiziert.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015 hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 drei Quartalstilgungen (TUS-$ 1.767) gegen geleistete Sondertilgungen verrechnet. In 2016 soll die Pflichttilgung (TUS-$ 2.356) ebenfalls mit geleisteten Sondertilgungen verrechnet werden. 2017 sollen die Tilgungen ausgesetzt werden. Die Tilgungsaussetzungen sind durch den Darlehensvertrag gedeckt.
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TUS-$ 10.391 Verbindlichkeiten aus Schiffshypothekendarlehen enthalten.

Möglichkeiten der Anleger:


Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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