Hartmann Reederei meldet Insolvenz der MS Husum: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Atlas Trampship Reederei GmbH & Co. MS "HUSUM" KG, Königstraße 23, 26789 Leer (AG Aurich, HRA 111481), vertreten durch die Atlas Trampship Reederei MS "HUSUM" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Daniel Koch, (Geschäftsführer), Sven Lundehn, (Geschäftsführer), ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421 3686 0, Fax: 0421 3686 100 bestellt worden (AG DelmenhorstAz. 12 IN 21/16).

Gründung:

Die Hartmann Reederei wurde 1981 in Leer/Niedersachsen gegründet. Mittlerweile ist das Unternehmen zur Hartmann-Gruppe gewachsen. Die Hartmann Reederei rundet ihr Angebot neben Reederei-Dienstleistungen seit 1988 durch die Konzeption und Realisierung geschlossener Schiffsfonds ab.  Seit 2009 konnten sich die Anleger mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro an dem Schiffsfonds MS Husum beteiligen. Der Supramax Bulkcarrier verfügt über eine Tragfähigkeit von 53.100 Tonnen. Gesellschaftlich ist Reederei Hartmann GmbH Co. KG mit diesen verflochten, da diese sowohl Kommanditistin als auch Muttergesellschaft der fünf Komplementärinnen ist. Sie gehört der Reederei Alfred Hartmann Verwaltungsgesellschaft mbH und Herrn Alfred Hartmann. Die Krise der Schiffsfonds machte auch um die Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen der Hartmann Reederei keinen Bogen.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr iHv. T€ 5.912 (Vj. T€ 2.898) und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren iHv. T€ 6.470 (Vj. T€ 6.855). Durch Schiffshypotheken gesichert sind T€ 16.529 (Vj. T€ 14.008). Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern iHv. T€ 230 (Vj. T€ 71). Aufgrund der weiterhin angespannten Situation in der Schifffahrt ist auf Basis der aktuellen Charterraten für 2015 nicht davon auszugehen, dass die erzielbaren Einnahmen zur Deckung von Schiffsbetriebskosten, Zinsen und Kapitaldienstleistungen ausreichen. Die Gesellschaft ist auf eine Erholung des Chartermarktes für Bulker und / oder auf die weitere Unterstützung ihrer Kreditgeber und Gesellschafter angewiesen, um ihre Zahlungsfähigkeit und damit ihren Fortbestand zu sichern.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Innere Lauenstraße 2

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Tel.: 03591 / 2996-133

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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