HCI Capital AG meldet - MS Maren S ist insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der MS "Maren S" H+H Schepers Reederei GmbH & Co. KG, Friedrich-August-Straße 3, 26931 Elsfleth (AG Oldenburg, HRA 100556), vertr. d. 1. MS "Maren S" H+H Schepers Verwaltungs GmbH, Esteburgring 2, 21635 Jork (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d. Dirk Mennewisch (Geschäftsführer), wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Herr RA Gideon Böhm wurde zum Insolvenzverwalter bestellt (Amtsgericht Tostedt, Az.: 22 IN 199/16).

Gründung:

Die MS Maren S, ein 1.118 TEU Containerschiff, stammt aus dem HCI Dachfonds Shipping Select XIV. Der Schiffsfonds wurde im Jahr 2005 aufgelegt und beteiligt sich an Schiffsgesellschaften, die ihrerseits in die Schiffe MS JPO Gemini, MS Käthe P, MS Maren S und MS Tim-S. investieren. Die Ausschüttungen des Schiffsfonds HCI Shipping Select XIV fließen alles andere als konstant und liegen daher unter den Prognosen. Für das Jahr 2010 konnten die Anleger zwar eine Ausschüttung in Höhe von 2,5 % verbuchen, jedoch konnten in diesem Jahr zwei Schiffe des HCI Shipping Select XIV Sondererlöse verbuchen. Das finanzielle „Sorgenkind“ des Schiffsfonds war die MS Maren S, die bereits saniert werden musste und deren Fahrt nunmehr auch in der Insolvenz endete.

Aus der Leistungsbilanz 2016: Die HCI-Gruppe geht aus der 1985 gegründeten Hanseatische Capital Invest AG hervor. Im Jahr 2001 entsteht unter Zusammenführung des Treuhandbereichs mit dem Konzeptions- und Vertriebsbereich die HCI-Gruppe in Form der HCI Holding GmbH. 2005 erfolgt die Umwandlung in die HCI Capital AG. Das Unternehmen gründet 2003 zusammen mit der Peter Döhle Schifffahrts KG eine eigene Reederei, die Hammonia Reederei. Diese wird 2005 zur Hammonia-Hellspont Reederei. Die Hauptversammlung 2016 der HCI Capital AG hat nach der erfolgreichen Integration der König & Cie. Gruppe sowie der Reederei Ernst Russ die Umfirmierung der Gesellschaft in Ernst Russ AG beschlossen. Mit insgesamt 526 aufgelegte Fonds, über 15 Mrd. Euro platziertes Fondsvolumen, rund 6 Mrd. Euro Eigenkapitalvolumen und ca. 122.000 Anleger gehört HCI demnach zu den führenden Emissionshäusern.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2015 bestehen ein nicht durch Vermögeneinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten in Höhe von 8.933.498,65 €. Zudem bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 13.614.728,52 €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr betragen € 11.547.581,43. Am 31. Dezember 2015 bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 11.547.581,43 sind durch Schiffspfandrechte gesichert.
Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital beträgt € 1.924.200,00. Gemäß Gesellschaftsvertrag sind Pflichteinlagen in Höhe von insgesamt € 7.521.000,00 zu leisten. Diese sind in Höhe von € 1.213.337,39 (Entnahmen) nicht geleistet. Aufgrund von Entnahmen in Höhe von insgesamt E 84.699,98 lebt die Haftung bei den Kommanditisten, deren Kommanditkapital zu 100 % als Haftkapital im Handelsregister eingetragen wurde, gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf.
Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (Going- Concern- Prinzip). Dabei wurde berücksichtigt, dass für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 eine Liquiditätsunter-deckung besteht und die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von € 8.933.498,65 ausweist. Aufgrund der mit der finanzierenden Bank geführten Gespräche über eine Restrukturierung der Endfinanzierung gehen wir von der positiven Fortführung der Gesellschaft aus, so dass keine tatsächliche Überschuldung im Sinne des § 19 Insolvenzordnung vorliegt und der Fortbestand der Gesellschaft sichergestellt ist.

Möglichkeiten der Anleger:
 
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144
Mail: info@rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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