Insolvenz der MS Stadt Köln: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch
Aktuell:
Über das Vermögen der MS STADT KÖLN T + H Schiffahrts GmbH + Co. KG, Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, T + H MS STADT KÖLN Verwaltung GmbH Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gesa Frederike Ebert, Olaf Staats, Jens Mahnke und Sven Bostelmann, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg (Az.: 67c IN 458/15).
Gründung:
Die mit einer Laufzeit von 10 Jahren geplante MS Stadt Köln T + H Schiffahrts GmbH & Co. KG wurde 2007 von der König & Cie. GmbH & Co KG emittiert. Das Eigenkapital des Fonds betrug ca. 17 Mio. €. Das Vollcontainerschiff MS Stadt Köln wurde den Emittenten mit einer Kapazität von 3.398 Stellplätzen für 20 Fuß Standardcontainern als ein vielversprechendes Anlageobjekt angepriesen. Zusammen mit der ebenfalls angeschlagenen MS Stadt Aachen T + H Schiffahrts GmbH & Co. KG bildet sie einen Einnahmepool.Bereits 2011 schrillten bei der MS Stadt Köln die ersten Alarmglocken. So berichtete die König & Cie. Treuhand in einem Rundschreiben der an die Anleger am 08.12.2011, dass der Charterer die MS Stadt Köln am 14.09.2011 zurückgeliefert hat. Bis zum damaligen Zeitpunkt konnte keine neue Charter für die Schiffe geschlossen werden aufgrund geringer Nachfrage und stetig wachsenden Angebot an Containerschiffen.Zusätzliche Probleme bereitet dem Fonds, dass ein Teil des Schiffshypothekendarlehns in einer JPY-Tranche valutiert ist. Infolge der Veränderung der Kursrelation des US $ zum japanischen Yen mussten Sondertilgungen geleistet werden, da die zu den aktuellen Kursen bewertete Restschuld höher war als im Tilgungsplan vereinbart. Prospektierte Ausschüttungen blieben somit aus. Nachschüsse der Gesellschafter und eine Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen folgten.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Gemäß der Bilanz zum 31.122014 werden Verbindlichkeiten in Höhe von 19.413.000 Euro ausgewiesen. Die unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 17.381.579,61 (Vorjahr: EUR 18.734.965,17) sind durch Schiffshypotheken in Höhe von USD 46.500.000,00 und EUR 17.400.000,00, die Abtretung sämtlicher auf Zahlung von Geld gerichteter Ansprüche aus abgeschlossenen Charter-, Fracht- und Poolverträgen bezüglich des Schiffes sowie durch Abtretung sämtlicher Ansprüche aus den für das Schiff üblicherweise abzuschließenden Versicherungen besichert. Die Verbindlichkeiten enthalten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 68.014,66 (Vorjahr: EUR 68.193,86), welche ausschließlich den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mitzugehörig sind und Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 24.015,83 (Vorjahr: EUR 7.685,96).In diesem Zusammenhang wurde in Abstimmung mit der finanzierenden Bank (HSH) im Berichtsjahr ein Sanierungskonzept in Anlehnung an IDW S 6 entwickelt. Dem Konzept wurde seitens der finanzierenden Bank mit Term Sheet vom 3. Dezember 2013 zugestimmt. Das Sanierungskonzept sieht u. a. Tilgungsstundungen bis einschließlich Juli 2016, die Inanspruchnahme eines bis zum 31. Dezember 2016 befristeten Sanierungskredites von bis zu USD 1.900.000,00 sowie eine Verwendungsreihenfolge der zukünftigen Einnahmen vor…
Möglichkeiten der Anleger:
Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.
Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :
- kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
- kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
- keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
- keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
- versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
- keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
- keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
- keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.
Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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