Insolvenzeröffnung - MS „APULIA“ Schiffahrts GmbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 102586 eingetragenen MS „APULIA“ Schiffahrts GmbH & Co. KG, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 94789 eingetragene Verwaltung MS „APULIA“ GmbH, Elbchaussee 370, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Jan Willem Krutemeier wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.09.2016, um 13:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.09.2016 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg (AG Hamburg, Az. 67a IN 390/16).

Gründung: 

Der im Jahre 2005 aufgelegte Dachfonds HCI Shipping Select XV der HCI Capital AG hatte zum Ziel, in verschiedene Zielfonds im Bereich der Schifffahrt zu investieren. Geplant war laut Prospekt die Beteiligung an drei Containerschiffen, zwei Mehrzweckfrachtschiffen, einem Massengutschiff sowie einem Gastankschiff. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Fonds wurde im Prospekt mit 167 Millionen Euro ausgewiesen. Zur Aufbringung dieses Betrages war eine Fremdfinanzierung in Höhe von ca. 107 Millionen Euro vorgesehen. Die restlichen 60 Millionen Euro sollten in Form von Eigenkapital der Anleger eingebracht werden. Der Fremdkapitalanteil machte demnach über 60 Prozent der gesamten Investition aus. Den Anlegern wurde ein Kapitalmittelrückfluss in Höhe von 232,3 Prozent bei einer durchschnittlichen Vermögensmehrung von 8,39 Prozent p.a. nach Steuern prognostiziert. Die Laufzeit der Beteiligung ist mit 15 Jahren angegeben worden.Die finanzierten Gesellschaften (Schiffsfonds) und ihre Schiffe (MS Apulia, MS MarCatania, MS Helmuth Rambow, MS Jil C, MS Beluga Revolution, MS Pacific Castle, MS GasChem Snow) wurden von der andauernden Krise der Schifffahrt erfasst und gerieten zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten.Ausgelöst wurden diese Schwierigkeiten überwiegend durch die problematische Entwicklung des Schiffsmarktes mit einem Überangebot an Schiffen und sinkenden Charterraten. Um die fehlenden Gewinne auszugleichen, wurden die Ausschüttungen zunächst reduziert und dann gänzlich ausgesetzt. Es kam im weiteren Verlauf zum Verkauf des Schiffes MS Pacific Castle und kurze Zeit später, auf Grund von Zahlungsunfähigkeit, zur Stellung des Insolvenzantrags seitens der MS MarCatania. Auch die MS Hammonia Revolution (ehemals MS Beluga Revolution) sowie die MS Jill C mussten nach gescheiterten Sanierungskonzepten im Jahre 2015 verkauft werden. Anleger des HCI Shipping Select XV mussten daher bereits in erheblichem Maße auf Ausschüttungen verzichten. Die derzeitigen Verkäufe tragen zwar die laufenden Kosten der Fonds, sollten allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in Anbetracht der Marktlage weiterhin schlecht um den Dachfonds bestellt ist. Bei einem Verkauf der restlichen Schiffe drohen den Anlegern massive Verluste - bis hin zum Totalverlust der Einlage, da im Rahmen dieses Prozesses zunächst die das Fremdkapital stellenden Banken bedient werden und für die Anleger häufig nichts mehr übrig bleibt

.Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 17.364.174,46 €.Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEUR 17.364 (im Vorjahr: TEUR 3.207), der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren beträgt TEUR 0 (im Vorjahr: TEUR 5.543). Verbindlichkeiten in Höhe von TUSD 16.873 sind durch Schiffshypotheken gesichert.Die Gesellschafter haben ihre Pflichteinlagen von TEUR 11.585 vollständig erbracht. Als Hafteinlage sind TEUR 2.537 im Handelsregister eingetragen. Durch Liquiditätsentnahmen kommt es zu einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung gemäß 172 Abs. 4 HGB in Höhe von TEUR 55.Die Schifffahrtskrise belastet nachhaltig das Marktumfeld des MS „APULIA“ Die erwartete nachhaltige Markterholung ist bislang ausgeblieben, da der Markt durch die hohe Bestellaktivität der internationalen Linienreeder hinsichtlich weiterer Schiffsneubauten belastet worden ist. Die Umsetzung eines im Sommer 2015 angestrebten Restrukturierungskonzepts ist überwiegend unwahrscheinlich. Gleichzeitig soll ein Verkaufsbeschluss für das MS „Apulia“ von den Gesellschaftern eingeholt werden. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist daher überwiegend unwahrscheinlich. Zum Bilanzstichtag ist die Gesellschaft in Höhe von rd. EUR 5,4 Mio. bilanziell überschuldet. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 Abs. 2 InsO) ist nicht gegeben, weil die Geschäftsführung zuversichtlich ist, dass bei Zustandekommen eines Verkaufsbeschlusses und dem freihändigen Verkauf des Schiffes an einen neuen Eigentümer mit der finanzierenden Bank Verzichtsbeträge ausgehandelt werden können, die eine insolvenzfreie Abwicklung der Gesellschaft ermöglichen.Die Geschäftsführung geht davon aus, dass das MS „Apulia“ bis zu einem geordneten Verkauf weiter betrieben wird.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Innere Lauenstraße 2

02625 Bautzen

Tel.: 03591 / 2996-133

Fax: 03591 / 2996-144

Mail: info@rechtsanwalt-reime.de

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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