Lloyd Fonds Flottenfonds VII - MS Patricia Schulte insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Über das Vermögen der Beteiligung MS „PATRICIA SCHULTE“ Shipping GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, wurde heute wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Niebüll (Az.: 5 IN 121/15) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde ernannt: Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.

Gründung:

Der 2005 emittierte siebte Flottenfonds von Lloyd Fonds bewirtschaftet das 2.824 TEU- Containerschiff MS Patrica Schulte seit dem 7. Februar 2006. Auf die rund 28 Millionen Euro Eigenkapital des Fonds sind anfangs 9% ausgeschüttet, aber im Zuge eine Liquiditätsprogramms 2013 wieder zurückgeführt worden. Hintergrund ist die erneute Eintrübung des Chartermarktes und die fehlende Bereitschaft der HSH Nordbank, die Finanzierung fortzusetzen bzw. während eines Verkaufs einstweilen stillzuhalten.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2013 geht die Geschäftsführung aufgrund der im März 2014 mit der finanzierenden Bank geschlossenen Sanierungsvereinbarung davon aus, dass die Bank die Gesellschaft auch weiterhin unterstützen wird, falls die Gesellschaft zukünftig nicht in der Lage sein sollte, den vollständigen Kapitaldienst zu leisten. Bei der Bewertung wurde deshalb von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 10.373.690,66, aus Lieferung und Leistung in Höhe von Euro 97.798,91, sowie gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 143.053,07.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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