MS \"MARY SCHULTE\" und MS \"GUSTAV SCHULTE\": Insolvenzverfahren läuft – Was ist zu tun?

Aktuelles:
In den Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA98948 eingetragenen MS "MARY SCHULTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (67e IN 329/1) und MS "GUSTAV SCHULTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG (67e IN 264/12) sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.

Hintergründe:

Das Emissionshaus BS Invest Gesellschaft für Beteiligungsvermittlung mbH ist ein Tochterunternehmen der Hamburger Reederei Bernhard Schulte. Der Anbieter BS Invest brachte 2007 den Schiffsfond MS Gustav Schulte und 2008 den Schiffsfond MS Mary Schulte heraus. Vertrieben wurden die Fonds unter anderem von der Lange Vermögensberatung GmbH aus München. Allerdings erfolgte keine planmäßige Entwicklung, so dass bereits 2010 bei Gustav Schulte Fond eine Sanierung im Raum stand. Da diese nicht erfolgreich war, auch auf Grund der Krise in dem Schifffahrtsmarkt, wurde im September 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun stehen die Anleger vor dem Totalverlust.


Möglichkeiten der Anleger:

Da über diese Möglichkeit des Eintretens des Totalverlustes, das heißt dem unternehmerischen Risiko, oft gar nicht aufgeklärt wurde, ist meist schon ein Fehler in der Anlageberatung gegeben. Meist treten weitere hinzu, wie zum Beispiel:
1. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
2. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
3. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern oder über Rückvergütungen und Provisionen
Damit ist unter Umständen ein Schadenersatzanspruch wegen Falschberatung gegenüber den „Vermittlern“ gegeben. Zu beachten ist hier auch die Verjährung.

Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.


Mehr Informationen:     www.schiffsfonds-schadenhilfe.de    www.rechtsanwalt-reime.de
              

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

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