Weser Kapital meldet Insolvenz der MS Christoph S: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

Das AG Nordenham hat am 20. Juli 2016 das reguläre Insolvenzverfahren über die MS Christoph S H+H Schepers GmbH & Co. KG, vertreten durch die geschäftsführende Gesellschaft MS "Christoph S" Schepers Beteiligungs GmbH, Elsfleth/Weser, eröffnet (Az.: 7 IN 36/15). Für die vorläufige Verwaltung wurde Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20 , 28195 Bremen Telefon: +49 (0)421/36860, eingesetzt.

Gründung:

Das Emissionshaus Weser Kapital mit Sitz in Weyhe bei Bremen wurde im Jahre 2010 gegründet. Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG. Die Firmengeschichte kann mittlerweile auf rund 130 Mio. Euro platziertes Eigenkapital und über 2.300 Anleger verweisen. Die Schiffsfonds Manufaktur ging 2010 aus der seit 2002 im Markt aktiven Navalis Invest hervor. Weser Kapital ist ein inhabergeführtes Emissionshaus und agiert unter der Leitung von Rupert Nitsche.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Die Bilanz zum 31.12.2014 zeigt hohe Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr (einschließlich Zinsverbindlichkeiten) betragen € 2.490.473,72 (LV.: T€ 1.472). Am 31. Dezember 2014 bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von € 11.119.347,66 (i.V.: T€ 11.239). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Schiffspfandrechte gesichert.Für das Geschäftsjahr 2015 wurde eine Liquiditätsunterdeckung bescheinigt, die durch geeignete Sanierungsmaßnahmen geschlossen werden sollte. Dazu wurden Gespräche mit der finanzierenden Bank geführt die den Fortbestand der Gesellschaft sicherstellen sollten…Die Gespräche waren erfolglos.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
  2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
  8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime

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Tel.: 03591 / 2996-133

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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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