Vega Reederei meldet MS Vega Tau insolvent: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:


Über das Vermögen der MS "VEGA TAU" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Paul-Dessau-Str. 3a, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 115607), vertr. d.: 1. MS "VEGA TAU" Verwaltungsgesellschaft mbH, Paul-Dessau-Str. 3a, 22761 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen (Amtsgericht Bremen, Az.: 526 IN 8/16).


Gründung:


Die Vega Reederei GmbH & Co. KG ist ein Schifffahrtsunternehmen, das neben dem Reederei-Geschäft auch Schiffsbeteiligungen anbietet. Die Vega Reederei aus Hamburg wurde im Jahr 2006 gegründet und hat ihre Wurzeln in der Vega-Reederei Friedrich Dauber GmbH & Co. KG. In der Vergangenheit mussten einige Schiffsfonds der Vega Reederei bereits mit finanziellen Problemen kämpfen. Und die Bedingungen auf dem Schifffahrtsmarkt sind nicht einfacher geworden – im Gegenteil.

 

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

 

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 weisen die Konten einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 77.319,61 € aus. Zudem bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 5.847.953,22 € gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Schiffshypothek sowie durch Forderungsabtretungen besichert.


Möglichkeiten der Anleger:


Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2
02625 Bautzen
Tel.: 03591 / 2996-133
Fax: 03591 / 2996-144

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück