Verbraucherzentrale Hamburg: Widerruf stoppt Geldvernichtung

Die für den bundesweiten Verbraucherschutz bekannte Verbraucherzentrale Hamburg empfhielt bei verlustreichen Beteiligungen den sog. Widerruf auszuüben. Damit bestätigt sie indirekt die Praxis der Kanzlei Reime für ihre Mandanten mit verlustreichen V+-Beteiligungen. 

Zusätzlich hierzu erklären wir auch noch die fristlose Kündigung und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung im Rahmen der Anlageberatung mit guter rechtlicher Begründung.
Die immer noch legale Geldvernichtung durch die V+ - Fonds wird hierdurch beendet und müssen unseren Mandanten die Restwerte ihrer Beteiligungen ausgezahlt werden

ohne

dass sie mit einer noch verlustträchtigeren Ratenstillegung für das nächste Jahrzehnt ruhig gestellt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
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