Aktuelles:
Durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen (Az.: 514 IN 9/14) vom 27.06.2014 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der MT "Marida Mistletoe" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Zeissstr. 1, 49733 Haren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück zu HRA 201199, vertreten durch die Verwaltung MT "Marida Mistletoe" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Konsul-Smidt-Str. 8t, 28195 Bremen, eine persönlich haftende Gesellschafterin, diese vertreten durch die Geschäftsführer Falk Holtmann und Daniel Koch. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen.
Hintergründe:Bereits am 10.01.2014 war die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden.
Die Branche befindet sich seit Jahren in der Krise. Aufgrund eines Überangebots an Frachtschiffen auf dem Markt können viele Betreibergesellschaften ihre Schiffe nur sporadisch einsetzen, müssen aber dennoch die Fixkosten tragen. Sie geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und können die Raten ihrer kreditgebenden Bank nicht mehr begleichen; es folgt die Insolvenz. Die Insolvenzverwalter wenden sich nun an die Anleger und fordern bereits ausgegebene Ausschüttungen bzw. Entnahmen zurück. Ob solche Forderungen berechtigt sind, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Anleger sollten daher nicht ohne Weiteres zahlen, sondern zunächst ihren Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Möglichkeiten:Selbst wenn bereits gezahlte Ausschüttungen zurück gefordert werden können, besteht beim Investment in Schiffsfonds unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler der Anlage, also beispielsweise den Emittenten des Verkaufsprospekts, den Anlageberater bzw. die hinter diesem stehende Bank. Ein Schadensersatzanspruch kann z. B. bei Falschberatung gegeben sein. Der Berater muss für seine Kunden eine passende Anlage nach deren Wünschen auswählen und die Kunden umfassend über die empfohlene Anlage unterrichten, damit diese eine informierte Entscheidung treffen können.
Im Folgenden einige Beispiele für Punkte, die bei der Anlageberatung oft nicht ausreichend deutlich gemacht werden:
1. Der Anleger wird Miteigentümer der Gesellschaft und trägt ein hohes Risiko bis zum Totalverlust seiner Anlage, diese ist daher ungeeignet zur Altersvorsorge.
2. Es handelt sich um langfristige Anlagen, die es dem Anleger unmöglich machen, kurzfristig auf Marktveränderungen zu reagieren.
3. Bei den Ausschüttungen handelt es sich nicht um Zinsen wie z. B. beim Sparbuch, sie werden auch häufig nicht wie geplant aus den Gewinnen des Unternehmens finanziert, sondern aus den investierten Geldern selbst; sie können dann ggf. bei Insolvenz zurück gefordert werden.
4. Der Erfolg der Investition ist abhängig von der Marktlage, für die sich spätestens ab 2008 konjunkturelle Schwierigkeiten abzeichneten.
5. Es besteht ein Fremdwährungsrisiko und schwankende Wechselkurse erschweren eine sichere Prognose.
6. Die genaue anteilige Verwendung der Anlegergelder für die Investition an sich und für nicht werthaltige Positionen wie Verwaltung wird nicht dargestellt.
7. In welcher Höhe das Provisionsinteresse der vermittelnden Bank oder Sparkasse vorliegt wird nicht erwähnt.
Generell gilt: Schiffsfonds sind eine Anlage mit hohem Haftungsrisiko. Sie eigenen sich in der Regel nicht für sicherheitsorientierte Anleger.
Sollten Anleger nun den Verdacht haben, dass ihr Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß verlief, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der prüfen wird, ob die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs Aussicht auf Erfolg hat.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht
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