Aktuelles:
Mit Beschluss vom 04.12.2014 eröffnete das Amtsgericht Bremen (Az.: 524 IN 10/14) das Insol-venzverfahren über das Vermögen der MS "TABAGO BAY" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107063. Der Fonds wird gerichtlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MS "TABAGO BAY" Schifffahrtsgesellschaft mbH, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102396; diese wird wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch. Mit der Insolvenzverwaltung wurde Herr Rechtsanwalt Edgar Grönda, Domshof 18-20, 28195 Bremen beauf-tragt. Forderungen waren von den Gläubigern bis zum 27.01.2015 anzumelden, die Gläubigerversammlung fand am 12.02.2015 statt.
Hintergründe:Bei diesem Schiffsfonds handelt es sich um eine Beteiligung an einem Feederschiff, das die Wöl-bern Invest im Jahr 2008 am Markt platzierte. Geworben wurde unter Verweis auf die wachsende Branche mit jährlichen Ausschüttungen in Höhe von mindestens 8 % der angelegten Summe. Zu diesen Ausschüttungen kam es nicht. Am 24.06.2014 ordnete das Amtsgericht Bremen die vorläufi-ge Verwaltung des Vermögens der MS „TABAGO BAY“ durch den Insolvenzverwalter an.
In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Wölbern Invest 2008 - also schon bei Beginn der Finanz-krise und als sich abzeichnete das diese auch die Containerschifffahrt in Mitleidenschaft ziehen würde - berechtigt noch eine derart positive Gewinnprognose stellen konnte. Die Pleite der MS „TABAGO BAY“ reiht sich in viele andere insolvente Schiffsfonds ein. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage der Branche können viele Gesellschaften ihre Kredite nicht bedienen. Diese werden von den Banken fällig gestellt und es kommt zur Insolvenz, von der auch die Anleger be-troffen sind.
Möglichkeiten:Die Anleger sollten für ihren Einzelfall prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche durchsetzen können.
Zum einen kommt die Prospekthaftung in Betracht. Es erscheint möglich, dass das Verkaufspros-pekt für den Schiffsfonds MS „TABAGO BAY“ zu optimistisch Gewinne versprach, und die Höhe der teilweisen Verwendung der Anlegergelder für Weichkosten wie Zinsen und Provisionen nicht ausreichend aufklärte.
Zudem besteht die Möglichkeit der Falschberatung im Rahmen eines Anlageberatungsgesprächs. Der Berater muss die Kunden umfassend über die empfohlene Anlage unterrichten, damit diese eine informierte Entscheidung treffen können. Bei Schiffsfonds besteht die typische fehlerhafte Beratung in unzureichender Aufklärung, beispielsweise wird nicht deutlich gemacht:
- der Anleger wird Miteigentümer der Gesellschaft und haftet bis zum Totalverlust seiner Anlage, diese ist daher ungeeignet zur Altersvorsorge
- es handelt sich um langfristige Anlagen, die es dem Anleger unmöglich machen, auf Marktverän-derungen zu reagieren
- bei den Ausschüttungen handelt es sich nicht um Zinsen wie z. B. beim Sparbuch, sie werden auch häufig nicht wie versprochen aus den Gewinnen des Unternehmens finanziert, sondern aus den in-vestierten Geldern selbst; sie können dann ggf. bei Insolvenz zurück gefordert werden
- der Erfolg der Investition ist abhängig von der Marktlage, für die sich spätestens 2008 konjunktu-relle Schwierigkeiten abzeichneten
- es besteht ein Fremdwährungsrisiko und schwankende Wechselkurse erschweren eine sichere Prognose
- die genaue anteilige Verwendung der Anlegergelder für die Investition an sich und für nicht wert-haltige Kosten
- in welcher Höhe das Provisionsinteresse der vermittelnden Bank oder Sparkasse vorliegt
Sollten Anleger nun den Verdacht haben, dass ihr Beratungsgespräch mangelhaft verlief, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der prüfen wird, ob die Geltendma-chung eines Schadensersatzanspruchs Aussicht auf Erfolg hat.
Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammerge-richten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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