Aktuelles:Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13111 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 49 MS Cape Sorrell GmbH & Co. Containerschiff KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11920 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 49 MS Cape Sorrell GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Marc Bartels und Thomas Tiede wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.08.2013, um 16:54 Uhr das Insolvenzverfahren 67a IN 314/13 eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund des am 31.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 13.11.2013, 11:15 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Hintergründe:Die DS Schifffahrt GmbH & Co. KG ist eine Tochter der Dr. Peters Gruppe, die seit 30 Jahren geschlossene Fonds initiiert und verwaltet. Damit gehört das Emissionshaus in Deutschland zu den ältesten Initiatoren geschlossener Fonds. Seit 1990 legt die Dr. Peters Gruppe im Schwerpunkt Schiffsfonds auf. Auch hier hat die Schiffsfondkrise nicht Halt gemacht. Auf Grund der unverändert schlechten Wirtschaftslage für Containerschiffe, kam es zu keiner Verbesserung der Einnahmesituation. Das heißt die Charterraten waren weiterhin zu niedrig, um die laufenden Kosten des Schiffsbetriebes und die Kapitalkosten zu decken. Im Großen und Ganzen ging somit das Verlustgeschäft weiter. Die Insolvenz war nur eine absehbare Folge. Für die Anleger des Schiffsfonds stellt sich nun die Frage, was sie noch tun können. Eine Möglichkeit bestände in der Überprüfung ihres Einzelfalls, ob Ihnen eventuell Schadenersatzansprüche zustehen.
Schadenersatzansprüche: Diese können sich zum Beispiel auf Grund einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. So ist zunächst zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Dabei müssen die Wünsche des Anlegers erfasst werden. Und auf Grund dessen dann gezielte, das heißt diese Wünsche umsetzende, Anlageempfehlungen gegeben werden. Erst im nächsten Schritt muss dann über diese empfohlene Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden, das heißt Chancen aber auch Risiken aufgezeigt werden. Wenn die Schiffsfondsanleger nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sind, wie z.B.:
1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,
2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können,
3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte,
4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern,
5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,
6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,
7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,
8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,
dann ergeben sich Schadenersatzansprüche, welche dem Anleger zumindest sein eingesetztes Kapital
zurückbringen können. Gute Chancen sind dabei gegeben, wenn eine Bank oder
Sparkasse die Beteiligung vermittelte. Sollten Anleger sich jetzt angesprochen fühlen, ihre Beteiligung durch einen unabhängigen Berater überprüfen lassen zu wollen und gegebenenfalls etwas tun zu wollen, um ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten, können Sie uns gerne ansprechen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos. Oder downloaden Sie unseren Fragebogen für Kapitalanleger.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
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