MS Haneburg Schiffahrts GmbH & Co. KG: Insolvenz-Was tun?

Aktuelles:

 Über das Vermögen der MS "Haneburg" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Nessestraße 24, 26789 Leer ist am 19.04.2013 das Insolvenzverfahren (8 IN 84/12) eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg, Tel.: 040/46 07 97-0, Fax: 040/46 07 97-25, E-Mail: KANZLEI@KI-FU.DE. Die Gläubiger werden unter anderem aufgefordert, Insolvenzforderungen und nachrangige Forderungen bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.05.2013 anzumelden und mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen wollen. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 07.06.2013, 09:00 Uhr, Saal 101, Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Hintergründe:

 Die Kommanditgesellschaft wird vertreten durch die MS "Haneburg" Schiffahrts Verwaltungs GmbH, Nessestraße 24, 26789 Leer, (Gesellschafter), vertreten durch Robert Hafemeister, Mahlerstraße 15, 13088 Berlin, (Geschäftsführer). Schon der Bilanz für das Geschäftsjahr 2009 waren Verbindlichkeiten von fast 3 Millionen Euro zu entnehmen. Und die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren unter anderem mit einer Schiffshypothek in Höhe von über 9 Millionen Euro abgesichert. Mit der Insolvenz hat sich somit für die Anleger das Totalverlustrisiko, was jeder unternehmerischen Beteiligung immanent ist, verwirklicht.

Ausweg aus dem Totalverlust? Auf Grund seiner langjährigen Erfahrung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen kann Rechtsanwalt Reime den Schiffsfondanlegern Mut machen. In vielen Fällen kann zumindest ein Teil des Geldes, unter Umständen sogar die volle Einlage nebst entgangenem Gewinn zurückerlangt werden. Hier ist jeder Einzelfall genau zu überprüfen. Oftmals wurden aber hinsichtlich der Anlageberatung Fehler gemacht. So wurde oft unzureichend über den spekulativen Charakter einer Schiffsfondbeteiligung und deren fehlender Eignung als Altersvorsorge aufgeklärt. Oder es wurden die tatsächlich anfallenden Kosten, Rückvergütungen und Provisionen nicht deutlich gemacht, so dass gar nicht ersichtlich war, wie wenig des Anlegergeldes wirklich in das „Schiff“ investiert wurde. Viele weitere Fehler sind möglich, womit eine Schadenersatzklage erfolgreich durchgesetzt werden könnte. Die Anleger sollten ihre Möglichkeiten jetzt durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen.

Die Kanzlei Reime vertritt schon geschädigte Anleger von verschiedenen Schiffsfonds. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-schadenhilfe.de
www.rechtsanwalt-reime.de

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Kammergericht. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Jens Reime
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

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