Norddeutschen Vermögen –Insolvenz der MS Northern Endeavour: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuell:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 62100 eingetragenen MS „NORTHERN ENDEAVOUR“ Schiffahrtsgesellschaft mbH, Rolandsbrücke 4, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Martin Stevens Smith, Markus Hempel und Dr. Bernd Kortüm Geschäftszweig: Führung d. Geschäfte i.d. KG in Fa. Beteiligungs-Kommanditgesellschaft MS „NORTHERN VANGUARD“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co., Hamburg als phG. ist Rechtsanwalt Dieter Penzlin, Hamburg als Insolvenzverwalter bestellt (Az.: 67 c IN 208/16).

Gründung:

2001 zur Beteiligung angeboten, lief der Fonds zuerst recht gut, Eigentümer hatten bereits 40% ihres Eigenkapitals ausgezahlt bekommen. Die Gesellschaft sieht sich derzeit mit einer angespannten Erfolgs- und Liquiditätssituation konfrontiert, welche im Wesentlichen durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und deren Auswirkungen auf die Chartermärkte verursacht worden ist. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass sich diese Situation zeitnah nachhaltig verbessern wird und plant daher den Verkauf des Schiffes bis Ende 2015.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Gemäß der Bilanz zum 31.12.2014 Die Geschäftsführung geht davon aus, dass im Jahr 2015 alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden können, sofern ein Verkauf des Schiffes gelingt. Mit der finanzierenden Bank wurde eine längerfristige Stundung vereinbart. Nach dieser Vereinbarung ergeben sich eine am 30. Dezember 2015 zu leistende reguläre Tilgungsrate in Höhe von TUSD 743 sowie eine um die gestundeten Beträge erhöhte Abschlussrate, spätestens endfällig am 30. Juni 2016 bzw. bei Verkauf des Schiffes. Die Einnahmen der Gesellschaft auf Basis geschlossener Verträge bzw. prognostizierter Werte reichen aus, um die Schiffsbetriebs- und Verwaltungskosten sowie die Zinsaufwendungen, mit Ausnahme der Zinsen auf die Gesellschafterdarlehen, zu decken. Gleichwohl wird die Liquidität nach Verkauf des Schiffes bei Ausbleiben einer weiteren Erholung der Schifffahrtsmärkte voraussichtlich nicht ausreichen, um alle bestehenden und zukünftigen Verbindlichkeiten vollständig bedienen zu können. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag bilanziell überschuldet. Auf Basis der Einschätzung der Geschäftsführung, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis zum geplanten Verkauf des Seeschiffes aufrecht erhalten werden kann und aus dem Liquiditätszufluss aus dem Veräußerungserlös alle Verbindlichkeiten, für die kein Rangrücktritt erklärt wurde, bedient werden können, liegt keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor.

Zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit nach Schiffsverkauf ist der Verkauf des Schiffes zu einem Preis von mindestens TUSD 10.000 notwendig. Sollten die tatsächliche Geschäftsentwicklung oder der erzielbare Verkaufspreis von den der Ertrags- und Finanzplanung zugrunde liegenden Annahmen deutlich nach unten abweichen, würde die Liquidität nicht mehr zur Deckung der Verbindlichkeiten, für die kein Rangrücktritt erklärt wurde, ausreichen. Zum 31.12.2014 bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 11.701.864,25 Euro.

Möglichkeiten der Anleger:

Fondsanleger haben hier wohl nur noch die Möglichkeit Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine möglichst vollständige Kapitalerstattung bzw. eine Rückabwicklung zu erreichen. Das bedeutet, gegenüber denjenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, Zahlungsansprüche geltend zu machen. Dies kann zum einen aus Prospekthaftung und zum anderen aus Falschberatung erfolgen. Die Anleger sollten das Beste aus ihrer Situation machen und die Erfolgsaussichten ihrer Ansprüche prüfen lassen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange Anleger die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen lassen. Denn nach vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass die Anleger über die Risiken kaum oder gar nicht rechtzeitig informiert wurden und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Nachstehend eine Übersicht über die geläufigsten Fehler :

1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt,

2. kein Hinweis auf fehlende jederzeitige Verkaufsmöglichkeit wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können

3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte

4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern

5. versteckte und verschleierte Informationen über die Verwendung der Anlegergelder, es wird nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird,

6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne,

7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten- und Fremdwährungsrisiko,

8. keine Informationen über Rückvergütungen und Provisionen,.

Fragen Sie uns! Die telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können aber auch unseren Fragebogen für Kapitalanleger downloaden.

 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Jens Reime Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie Kammergerichten. Als Mandant profitieren Sie von seinen vertieften fachspezifischen Kenntnissen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechtes sowie des Versicherungsrechtes, welche individuell und effizient mittels schneller und moderner Kommunikationsmittel umgesetzt werden.

Jens Reime - Anwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Jens Reime
VCF Card downloaden

Artikel als PDF downloaden

Zurück