Erfolgsbilanz im DEGAG-Komplex – Strategische Meilensteine für geschädigte Anleger

Die juristische Aufarbeitung der Vorgänge rund um die DEGAG-Gruppe ist anspruchsvoll und komplex. Für geschädigte Anleger ist es deshalb entscheidend zu wissen, welche konkreten Fortschritte bereits erzielt wurden und welche Entwicklungen die Durchsetzung ihrer Ansprüche stärken.

1. Rechtsschutzversicherer übernehmen Deckung – Anerkennung der Gesamtschadenslage

Ein zentrales Signal für die weitere Anspruchsdurchsetzung ist die Tatsache, dass inzwischen zahlreiche Rechtsschutzversicherer Deckungszusagen erteilt haben. Grundlage hierfür war die umfassende Anmeldung sämtlicher Mandantenschäden in allen vier relevanten Insolvenzverfahren.

Die Versicherer erkennen damit an:

  • dass die wirtschaftliche Gesamtlage aller Gesellschaften berücksichtigt werden muss,

  • dass für die Anspruchsverfolgung ein einheitlicher wirtschaftlicher Lebenssachverhalt vorliegt,

  • und dass die juristische Herangehensweise meiner Kanzlei der gebotenen Prüfungsdichte entspricht.

Bedeutsam ist dabei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus März dieses Jahres, wonach Kapitalanleger ihre Ansprüche vollständig geltend machen können, wenn konzerninterne oder strukturell ungewöhnliche Kapitalflüsse nicht erkennbar waren.

Diese höchstrichterliche Klarstellung schafft für DEGAG-Anleger eine solide Grundlage:
Die Deckungshürden sind gefallen, der Weg zur Anspruchsdurchsetzung ist offen.

2. Aufenthaltsort einer zentral beteiligten Person ist bekannt – zivilrechtliche Erreichbarkeit gesichert

Für die praktische Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist die Erreichbarkeit eines Schuldners ein zentraler Faktor. Inzwischen ist der Aufenthaltsort einer maßgeblich beteiligten Person bekannt.

Dies ermöglicht:

  • eine wirksame Zustellung gerichtlicher Schriftstücke,

  • die Einleitung unmittelbarer Vollstreckungsmaßnahmen,

  • und eine insgesamt verbesserte Einschätzung der wirtschaftlichen Perspektiven.

Die Bekanntheit des Aufenthaltsorts ist kein strafrechtlicher Vorgang, sondern eine rein zivilrechtlich relevante Voraussetzung für effektive Anspruchsdurchsetzung – und stellt einen wichtigen Fortschritt dar.

3. Internationale Maßnahmen zur Aufenthaltsermittlung – klare Signale aus dem Ausland

Die durch meine Kanzlei angestoßene rechtliche Aufarbeitung hat dazu geführt, dass internationale Behörden Maßnahmen zur Aufenthaltsermittlung aufgenommen haben.

Ich beschreibe diese Entwicklung bewusst neutral, denn im öffentlichen Raum geht es nicht um strafrechtliche Wertungen. Entscheidend ist:

  • Internationale Stellen sind aktiv geworden.

  • Die Vorgänge werden nicht nur national, sondern grenzüberschreitend geprüft.

  • Die Position geschädigter Anleger wird dadurch gestärkt.

Für Anleger entsteht daraus ein positives Signal:
Die Sachverhalte werden auf internationaler Ebene ernst genommen und umfänglich untersucht.

4. Erfolgreich erwirkte zivilrechtliche Titel – rechtlich verwertbare Ergebnisse

Für mehrere vertretene Anleger wurden bereits vollstreckbare zivilrechtliche Titel gegen eine der zentral beteiligten Personen erwirkt.

Diese Titel sind von besonderer Bedeutung:

  • Sie bestätigen die Berechtigung der Forderungen.

  • Sie ermöglichen Vollstreckungsmaßnahmen im In- und Ausland.

  • Sie sichern Forderungen langfristig – selbst unabhängig vom Insolvenzverfahren.

  • Sie dokumentieren, dass die Anspruchsverfolgung nicht nur eingeleitet, sondern bereits erfolgreich umgesetzt wurde.

Damit steht fest:
Die Maßnahmen der Kanzlei haben zu ersten konkreten, verwertbaren Ergebnissen geführt.

5. Koordinierte Abstimmung mit weiteren Rechtsvertretern – Informationsvorsprung und strategische Tiefe

Parallel zu den eigenen Maßnahmen findet ein strukturierter Austausch mit den anwaltlichen Vertretern weiterer Schlüsselpersonen statt.

Dieser Austausch dient:

  • der Aufklärung wirtschaftlicher Zusammenhänge,

  • der Sicherung relevanter Informationen,

  • der Vermeidung von Vermögensverschiebungen,

  • und der effektiven Koordinierung von zivilrechtlichen Schritten.

Die Bündelung dieser Informationen ermöglicht es, die wirtschaftliche Lage relevanter Personen präziser einzuschätzen und die Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung gezielt auszubauen.

6. Bedeutung für Anleger – warum diese Entwicklungen eine echte Perspektive bieten

Aus den beschriebenen Erfolgen ergibt sich ein klarer Fortschritt für geschädigte Anleger:

  • Die Deckung durch Rechtsschutzversicherer steht.

  • Die Erreichbarkeit einer wichtigen Person ist gesichert.

  • Behörden sind aktiv.

  • Vollstreckbare Titel liegen bereits vor.

  • Die Informationsbasis wird durch anwaltliche Kooperationen stetig erweitert.

Damit hat sich die Ausgangslage der Anleger in den vergangenen Monaten deutlich verbessert. Die juristische Strategie zeigt Wirkung – in der Insolvenz, außerhalb der Insolvenz und international.

Die zentrale Botschaft lautet daher:
Anleger verfügen heute über bessere Durchsetzungschancen als je zuvor seit Eröffnung der Insolvenzverfahren.

Fragen und Kontakt

Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet Rechtsanwalt Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer 0800 72 73 463 an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.

Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.

Was ist nun zu tun?

  • Dokumente prüfen lassen: Die Kanzlei Reime prüft Ihre Dokumente (Kaufbelege, Zeichnungsscheine, Mailkorrespondenz) vor Mandatserteilung kostenfrei.
  • Daten zur Rechtsschutzversicherung: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Versicherungsdaten vorliegen.

Kontaktieren Sie uns:

  • E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Fax: 03591 29961 44
  • Post: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bautzen

Besuchen Sie uns auch online: www.rechtsanwalt-reime.de

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in vergleichbaren Fällen, damit Ihre Rechte optimal und seriös um- und durchgesetzt werden können.

Seit zwei Jahrzehnten ist die renommierte Anwaltskanzlei Reime ausschließlich im Bereich des Kapitalmarkts tätig und vertritt erfolgreich Anleger in verschiedenen Finanzangelegenheiten. Die Kanzlei hat sich dabei auf eine breite Palette von Fällen spezialisiert, darunter Anleger der Ärztetreuhand-Bauherrenmodelle, der COLUMBUS-Fonds, in den INFINUS Insolvenzen sowie in den Insolvenzen der Deutschen Lichtmiete, UDI, bc connect sowie der wee-Gruppe. Ebenso gehören die Insolvenzen größerer Anlagegenossenschaften wie Geno, Vivono und WSW zu ihrem Fachgebiet.

Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.

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